Garantie & Gewährleistung – Ihr Leitfaden im Fall der Fälle
Bei Fehntrailer legen wir größten Wert auf die Qualität unserer Produkte. Alle von uns verkauften Anhänger, Geräte und Maschinen sind Neuware von etablierten Herstellern. Sollte dennoch einmal ein Mangel auftreten, möchten wir Ihnen den Prozess so transparent und einfach wie möglich gestalten.
Hier erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und wie Sie im Fall einer Reklamation am besten vorgehen.
1. Der wichtige Unterschied: Gewährleistung vs. Herstellergarantie
Es ist wichtig, diese beiden Begriffe zu verstehen, da sie unterschiedliche Ansprüche und Ansprechpartner betreffen.
Gewährleistung (gesetzlich):
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Wer? Ihr Anspruch richtet sich direkt an uns, die Fehntrailer GmbH, als Ihren Verkäufer.
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Was? Wir haften dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln war.
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Wie lange? Bei Neuware beträgt die Frist für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr.
Herstellergarantie (freiwillig):
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Wer? Dies ist ein freiwilliges Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen des Herstellers des Produkts.
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Was? Der Umfang (z.B. welche Teile abgedeckt sind) und die Dauer sind in den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers festgelegt.
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Wie? Wir sind Ihr erster Ansprechpartner und unterstützen Sie bei der Abwicklung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
2. Der richtige Weg zur Reklamation: So helfen Sie uns, Ihnen zu helfen
Eine klare und gut dokumentierte Reklamation ist die Grundvoraussetzung für eine schnelle und erfolgreiche Lösung. Um einen Mangel beim Hersteller für Sie geltend machen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Schritt 1: Unverzügliche Meldung & Dokumentation
Sobald Sie einen möglichen Mangel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail oder Telefon. Um Ihren Fall prüfen zu können, benötigen wir zwingend folgende Informationen:
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Ihre Rechnungsnummer und das Kaufdatum.
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Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) des Anhängers (steht auf dem Typenschild und im Fahrzeugschein).
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Eine präzise und detaillierte Beschreibung des Problems. (Was funktioniert nicht? Wann tritt das Problem auf?)
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Aussagekräftige Fotos und/oder kurze Videos, die den Mangel deutlich zeigen.
Warum ist das so wichtig? Nur mit einer lückenlosen Dokumentation können wir Ihren Anspruch beim Hersteller einreichen und eine schnelle Bearbeitung erwirken. Unvollständige Meldungen führen unweigerlich zu Verzögerungen.
Schritt 2: Prüfung und Mangelaufnahme – Vorführung vor Ort
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir die Unterlagen. Um den Mangel zweifelsfrei festzustellen, Bedienfehler auszuschließen und eine fachgerechte Diagnose zu stellen, ist eine Begutachtung durch unser geschultes Personal unerlässlich.
Grundsätzlich ist der Ort für die Prüfung und Behebung von Mängeln (Nacherfüllungsort) unser Geschäftssitz in Ostrhauderfehn.
Das bedeutet für Sie:
Sofern Ihr Anhänger oder Gerät verkehrssicher und transportfähig ist, ist es für eine zügige und korrekte Abwicklung erforderlich, dass Sie das Produkt zur Mangelaufnahme bei uns vorführen.
Wir verstehen, dass dies bei größeren Entfernungen mit Aufwand verbunden ist. Bitte verstehen Sie aber auch, dass wir keine Ferndiagnosen stellen können und eine Prüfung vor Ort die fairste und sicherste Methode für beide Seiten ist, um den Sachverhalt zu klären. Dies erspart unnötige Fahrten und Kosten, falls sich herausstellt, dass der vermeintliche Mangel auf einen Bedienfehler oder äußere Einflüsse zurückzuführen ist.
Schritt 3: Abwicklung bei berechtigtem Mangel
Bestätigt sich bei der Prüfung ein Gewährleistungs- oder Garantiefall, kümmern wir uns um alles Weitere. Wir entscheiden gemäß den gesetzlichen Vorgaben, ob eine Reparatur (Nachbesserung) oder ein Austausch (Neulieferung) erfolgt und stimmen die weiteren Schritte mit Ihnen und dem Hersteller ab.
3. Was ist von Gewährleistung und Garantie in der Regel ausgeschlossen?
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Fälle typischerweise nicht abgedeckt sind:
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Verschleißteile: Bauteile, die einer normalen Abnutzung unterliegen (z. B. Bremsbeläge, Reifen, Leuchtmittel, Bodenplatten, Kupplungsteile).
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung: Überladung, falsche Bedienung, mangelnde Wartung (z.B. nicht nachgezogene Radmuttern), eigenmächtige Umbauten oder Reparaturversuche.
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Schäden durch äußere Einflüsse: Unfallschäden, Witterungseinflüsse oder mangelhafte Pflege.
Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und eine langfristige Partnerschaft. Eine offene Kommunikation und die Einhaltung dieses bewährten Prozesses helfen uns, Ihnen im Fall der Fälle schnell und unkompliziert zur Seite zu stehen.